Mittwoch, 23 Mai 2012
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Von vielen Internetusern wird das Internet irrtümlich als eine Art rechtsfreier Raum angesehen.
Weiter wird auch oft irrtümlich gemeint, man sei anonym im Internet.
Die IP-Adresse (Internet Protokoll) identifiziert jeden User im Internet und wird von jedem ISP (Internet Service Provider) wie AOL, T-Online oder Arcor min. 6 Monate bis max. 24 Monate gespeichert !
Freibergerleben ist eine deutsche Seite, auf einem deutschen Server mit überwiegend deutschen Usern. In Folge dessen greift auch das deutsche StGB (Strafgesetzbuch) bei beleidigenden Kommentaren! Im StGB gibt es im Besonderen Teil (§§ 80 - 358) den 14. Abschnitt, der sich expliziert mit dem Tatbestand der Beleidigung befasst.

Da die Nutzungsbedingungen von Freibergerleben und die Androhung von Sperrung vom Service von Freibergerleben vielen nicht abschrecken genug zu sein scheint, wird ab sofort die IP-Adresse jedes neuen Kommentators mit aufgezeichnet und unter dem Namen veröffentlicht!
Jeder Betroffene kann nun mit der Angabe der IP-Adresse des Kommentators gem. der
§§ 185, 186, 187 Anzeige wegen Beleidigung erstatten:
  1. § 185 StGB (Beleidigung):
    "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
  2. § 186 StGB (üble Nachrede):
    "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache nachweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
  3. § 187 StGB (Verleumdung):
    "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Es sollte nun für alle deutlich sein, dass leichtfertige Handlungen, schwerwiegende Folgen haben können!
 
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